Neue Gebührenordnung für Tierärzte seit dem 22.11.2022
Wird das Halten von Pferd, Hund und Katze zum Luxusgut? Alles zum Thema „Gebührenordnung bei Pferden“, was es überhaupt ist, für was sie gut sein soll und einige Hintergrundinformationen, findest Du in diesem Artikel.
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Die Frage, die sich wohl jeder bei der Überschrift stellt ist: Was hat das nun für mich als Pferdebesitzer oder Tierbesitzer zu heißen? Kurz und knapp: Vieles wird beim nächsten Tierarztbesuch teurer.
Wie aktuell einiges im Leben wird auch der Tierarztbesuch teurer, denn seit dem 22.11.2022 gelten die neuen Gebührenordnungen für Tierärzte, kurz GOT.
Dabei bezieht es sich nicht nur auf das Pferd, sondern umfasst alle Leistungen von den Tierärzten, also auch die Behandlung von Hunden, Katzen und anderen Tieren.
In den Gebührenordnungen werden die verschiedenen Leistungen eines Tierarztes geregelt und ihre Preise festgelegt.
Indem die Preise transparent und für jeden Tierarzt bindend sind, soll dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, den Tierarzt über die Leistungen auszuwählen und nicht über ein mögliches Preisdumping.
Die GOT ist für jede Praxis geltend- dies ist in §5 der neuen GOT festgeschrieben in dem es heißt:
„(…) eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze ist grundsätzlich nicht zulässig.“.
Berücksichtigt wird allerdings die örtliche Gegebenheit, zum Beispiel ist die Miete in einer Großstadt oftmals höher als die auf dem Land, und auch die Gehälter für Tierarzthelfer*innen sind unterschiedlich und finden in der GOT Beachtung.
Neben den Behandlungen, die im Großen und Ganzen fast alle teurer werden, Ausnahme ist zum Beispiel das Röntgen, welches günstiger wird: bisher waren es 32,07 Euro für die erste und zweite Aufnahme im 1-fachen Satz, seit dem 22.11.22 sind es 26,53 Euro für die gleiche Leistung.
Teurer werden auch Impfungen von 5,77 Euro 1-facher Satz für die reine Injektion auf 11,50 Euro, also fast doppelt so teuer.
Den 2-fachen Satz oder auch 3-fachen Satz können Tierärzte berechnen, wenn verschiedene Faktoren eintreffen, wie zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Untersuchung oder des Eingriffes, wenn der Praxisablauf gestört wird durch den Patienten oder wenn das zu behandelnde Tier einen besonders hohen Wert hat. Hintergrund hierfür ist u.a. der damit verbundene höhere Beitrag in der Haftpflichtversicherung des Tierarztes.
Gründe für diese Erhöhung sind neben der aktuellen Inflation, dass die GOT seit 1999 nicht mehr überarbeitet wurde. In diesen 23 Jahren hat sich sehr viel geändert und die Wissenschaft ist weiter gekommen, was natürlich ein größeres Leistungsspektrum ergibt, sowohl im Bereich der Diagnostik als auch in den Möglichkeiten der Therapien.
Einer Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aus 2020 ergab, dass die bisherigen Preise der Gebührenordnung aus 1999 nicht mehr kostendeckend seien.
Auf Grund dieser Studie wurde die neue Gebührenordnung erstellt.