Aufgepasst - neue Vorschriften für den Pferdetransport

Aufgepasst - neue Vorschriften für den Pferdetransport

Vorschriften für Pferdetransporte mit großen Linern

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Seit dem 1. Januar müssen Wohnmobile über 7,5 Tonnen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein, wenn sie einen Anhänger ziehen. Dies betrifft auch Pferdesportler, die mit großen Linern samt Anhänger reisen. Die Fahrer unterliegen nun den geltenden Lenk- und Ruhezeiten und benötigen eine Fahrerkarte zur Dokumentation. Die neuen Fahrtenschreiber erfassen neben Fahrzeiten auch Grenzübertritte sowie Standorte bei Be- und Entladevorgängen. Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2016/799. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 1.500 Euro geahndet werden.

Bereits seit dem 1. Juli 2024 unterliegen Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) der Mautpflicht – eine Regelung, die auch viele kleinere Pferdetransporter betrifft. Kontrollen des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) zeigen jedoch, dass viele dieser Fahrzeuge überladen sind. Neben Bußgeldern drohen Fahrern bei Unfällen erhebliche Haftungsrisiken: Eine Missachtung der Sorgfaltspflicht kann zur Mitschuld führen. Zudem könnten Versicherer Leistungen verweigern, wenn eine Überladung als Hauptursache für den Unfall nachgewiesen wird.

Autor*in
Sophia WilhelmKlinikenMehr VON CMH.TV

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