
Strengere Regeln beim Pferdetransport: Neue Pflichten für Fahrer und Fahrzeuge
Digitale Fahrtenschreiber und Mautpflicht bringen Veränderungen für Pferdesportler
Inhaltsverzeichnis
Seit Jahresbeginn gelten neue Vorschriften für den Transport von Pferden auf deutschen und europäischen Straßen. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, die mit Anhänger unterwegs sind – etwa große Pferdetransporter – müssen seit dem 1. Januar 2025 mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Diese Geräte erfassen nicht nur Lenk- und Ruhezeiten, sondern auch Grenzübertritte sowie Standorte beim Be- und Entladen. Fahrer benötigen zudem eine spezielle Fahrerkarte, um alle Aktivitäten zu dokumentieren. Die technischen Details sind in der EU-Verordnung 2016/799 festgelegt. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 1.500 Euro.
Zugleich warnt das Bundesamt für Logistik und Mobilität vor überladenen Transportern. Seit dem 1. Juli 2024 unterliegen auch kleinere Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse der Mautpflicht. Bei Kontrollen fiel auf, dass viele dieser Fahrzeuge im Pferdesport überladen sind – mit potenziell schweren rechtlichen und versicherungstechnischen Folgen im Falle eines Unfalls. Ein Logistikexperte aus Halle/Westfalen weist darauf hin, dass Versicherungen die Zahlung verweigern können, wenn eine erhebliche Überladung ursächlich für einen Unfall war.