
Hengstkörung: Auswahl, Kriterien und Bedeutung für die Pferdezucht
Wie wird ein junger Hengst zum offiziellen Zuchthengst? Die Hengstkörung ist der erste große Schritt – wir zeigen dir, wie sie abläuft, worauf es ankommt, welche gesundheitlichen Kriterien entscheidend sind und was passiert, wenn ein Hengst die Körung nicht besteht.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Hengstkörung?
Die Hengstkörung ist ein zentraler Bestandteil der Pferdezucht. Dabei handelt es sich um ein offizielles Auswahlverfahren, bei dem ein Hengst von einer anerkannten Zuchtorganisation auf seine Zuchttauglichkeit hin geprüft wird. Ziel ist es, ausschließlich solche Hengste zur Zucht zuzulassen, die über einwandfreies Exterieur, gute Bewegungsqualität, gesundes Verhalten und idealerweise auch Leistungspotenzial verfügen.
Ein gekörter Hengst erhält nach erfolgreicher Prüfung die Zulassung zur Zucht. Ohne dieses positive Körurteil darf ein Hengst nicht offiziell als Zuchthengst eingesetzt werden – selbst dann nicht, wenn er sportlich hoch erfolgreich ist. Die Körung ist damit ein essenzieller Filter, um die Qualität in der Pferdezucht langfristig zu sichern.
Warum ist die Hengstkörung so wichtig?
Ein Hengst kann über seine Nachkommen wesentlich stärkeren Einfluss auf die genetische Entwicklung einer Zuchtpopulation nehmen als eine einzelne Stute – allein durch die Anzahl möglicher Bedeckungen pro Jahr. Deshalb gelten bei der Körung von Hengsten besonders hohe Anforderungen.
Ziel der Körung ist es:
- die genetische Gesundheit zu fördern,
- typische Rassemerkmale zu erhalten,
- und leistungsstarke, charakterlich geeignete Pferde für die sportliche Nutzung oder Zucht zu selektieren.
Unterschied zur Hengstleistungsprüfung
Wichtig ist die Unterscheidung zur Hengstleistungsprüfung (HLP):
Während die Körung vor allem das Exterieur, die Grundgangarten und das Verhalten eines jungen Hengstes bewertet, geht es bei der HLP um die sportliche Eignung unter dem Reiter. Erst nach bestandener HLP – meist in Form einer 14- oder 50-tägigen Stationsprüfung oder über Sportprüfungen – darf ein gekörter Hengst tatsächlich in das Hengstbuch I eingetragen und zuchtrechtlich genutzt werden.
Kurz gesagt:
➡️ Die Körung öffnet die Tür zur Zucht – die Hengstleistungsprüfung bestätigt, dass der Hengst hindurchgehen darf.
Wie läuft eine Hengstkörung ab?
Die Hengstkörung folgt einem klar strukturierten Ablauf, der sicherstellen soll, dass nur gesunde, leistungsbereite und korrekt gebaute Hengste zur Zucht zugelassen werden. Dabei bewertet eine Körkommission den Kandidaten anhand fester Kriterien – von der Abstammung über die Bewegungsqualität bis hin zu medizinischen Befunden. Der gesamte Prozess gliedert sich in mehrere Prüfstationen, die im Folgenden übersichtlich dargestellt sind.
Jeder Köraspirant muss sich im Rahmen der Hengstkörung einer umfangreichen Bewertung unterziehen. Bereits zu Beginn steht die Prüfung der Abstammung, denn nur Hengste aus anerkannten Zuchtlinien mit vollständigen Papieren dürfen überhaupt antreten.
Es folgt die Begutachtung des Exterieurs, bei der der Körperbau im Stand und in der Bewegung beurteilt wird. Die Kommission achtet dabei insbesondere auf die Proportionen, die Qualität der Gliedmaßen und den Rasse- und Geschlechtstyp. Die Gangarten – Schritt, Trab und Galopp – werden in unterschiedlichen Präsentationsformen bewertet: auf dem Pflaster, in der Halle, auf der Dreiecksbahn und im Freilaufen.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Verhalten des Hengstes, das Aufschluss über seinen Charakter, seine Umgänglichkeit und seine mentale Reife gibt. Gerade bei jungen Hengsten ist es entscheidend, wie sie sich in ungewohnter Umgebung verhalten und mit neuen Anforderungen umgehen.
Bei Springpferden spielt das Freispringen eine zentrale Rolle: Hier werden Vermögen, Reflexe und Technik geprüft. Dressurhengste werden hingegen häufig zusätzlich longiert, um die Rittigkeit, die Balance und die Losgelassenheit zu beurteilen.
Neben dem äußeren Eindruck ist auch der gesundheitliche Zustand des Hengstes entscheidend. Eine gründliche veterinärmedizinische Untersuchung, inklusive Röntgenbildern und ggf. einem Spermatest, stellt sicher, dass keine vererbbaren Defekte oder andere gesundheitliche Ausschlusskriterien vorliegen. Seit einigen Jahren gehört auch der WFFS-Test zum Pflichtprogramm, ebenso wie ein vollständiger Impfschutz.
Am Ende des mehrtägigen Verfahrens entscheidet die Körkommission auf Basis aller Eindrücke, ob der Hengst das Prädikat „gekört“ erhält. In manchen Fällen wird zusätzlich die Auszeichnung als „prämiert“ oder „Siegerhengst“ vergeben. Hengste, die den Anforderungen nicht genügen, gelten als nicht gekört – für sie ist eine Teilnahme an einer späteren Nachkörung oder der Wechsel in den Sport möglich.
Welche Voraussetzungen muss ein Hengst für die Körung erfüllen?
Nicht jeder Hengst darf automatisch an einer Hengstkörung teilnehmen. Damit ein Köraspirant überhaupt zugelassen wird, müssen vorab bestimmte formale, züchterische und gesundheitliche Kriterien erfüllt sein. Diese Voraussetzungen dienen dazu, nur vielversprechende Junghengste zum eigentlichen Körverfahren zuzulassen – sowohl im Interesse der Qualitätssicherung als auch der Fairness.
Altersgrenze und Vorauswahl
Ein Hengst muss zum Zeitpunkt der Körung mindestens zwei Jahre alt sein. Vor der eigentlichen Körveranstaltung steht in den meisten Zuchtverbänden eine Vorauswahl an, bei der die Hengste bereits eine erste Beurteilung durchlaufen. Diese umfasst:
- die Vorstellung auf dem Pflaster (Schritt & Stand),
- das Freilaufen und ggf. Freispringen,
- sowie eine erste veterinärmedizinische Untersuchung.
Nur wer diese Vorauswahl erfolgreich besteht, wird zur eigentlichen Körung zugelassen. Die jeweiligen Termine und Orte veröffentlicht der zuständige Zuchtverband im Vorfeld.
Tierärztliche Untersuchung und Medikationskontrollen
Im Rahmen der Vorauswahl erfolgt auch eine umfassende Körungsuntersuchung. Diese dient dazu, vererbbare Erkrankungen, Fehlbildungen oder andere gesundheitliche Ausschlusskriterien frühzeitig zu erkennen. Zusätzlich können Medikationskontrollen (Dopingtests) durchgeführt werden – meist stichprobenartig.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf:
- der Entwicklung der Hoden (Größe, Lage, Struktur),
- dem Ausschluss von Kryptorchismus (nicht abgestiegene Hoden),
- sowie der Kontrolle von Skelett und Gelenken mittels Röntgenbildern.
Dokumente und Impfstatus
Für die Zulassung zur Körung müssen folgende Punkte ebenfalls erfüllt sein:
- Vollständiger Equidenpass mit Identitätsnachweis,
- lückenloser Impfnachweis (Pflichtimpfungen wie Influenza, teils auch Herpes),
- Nachweis eines aktuellen WFFS-Tests (Warmblood Fragile Foal Syndrome).
Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein Hengst offiziell an der Körveranstaltung teilnehmen.
Welche gesundheitlichen Mängel schließen einen Hengst von der Körung aus?
Die Gesundheit des Hengstes ist ein zentrales Kriterium bei jeder Hengstkörung. Denn nur ein körperlich einwandfreier Hengst kann seine positiven Eigenschaften verlässlich an seine Nachkommen weitergeben. Die veterinärmedizinische Untersuchung dient daher als entscheidende Filterstufe, um vererbbare Erkrankungen oder strukturelle Mängel rechtzeitig zu erkennen.
Hoden – Größe, Lage, Symmetrie
Ein häufiger Ausschlussgrund betrifft die Hodenentwicklung:
- Makroorchidismus: Sind die Hoden deutlich zu klein (z. B. Hühnerei-groß statt Gänseei-groß), wird der Hengst als zuchtungeeignet eingestuft.
- Kryptorchismus (Klopphengst): Einer oder beide Hoden sind nicht im Hodensack tastbar. Da dieser Zustand erblich bedingt ist, führt er zur endgültigen Nicht-Zulassung zur Zucht.
Röntgenologische Auffälligkeiten
Vor der Körung müssen aktuelle Röntgenbilder eingereicht werden (max. 3 Monate alt). Beurteilt werden u. a.:
- Fesselgelenke
- Sprunggelenke
- Kniegelenke
- Huf- und Zehenstellungen
Besonders relevant ist der Befund von Osteochondrosis dissecans (OCD) – einer Entwicklungsstörung des Knorpelskeletts. Hierbei lösen sich Knorpelteile (sog. „Chips“) im Gelenk. Je nach Lokalisation gelten folgende Regeln:
- Maximal drei Chips sind erlaubt,
- beidseitige OCD-Befunde an den Sprunggelenken oder Befunde am Kniegelenk führen zum Ausschluss.
Auch zystoide Defekte, Spat (chronische Entzündung des Sprunggelenks) oder andere gravierende Veränderungen im Bewegungsapparat sind Ausschlussgründe.
Neurologische und systemische Erkrankungen
Ein Hengst wird ebenfalls nicht gekört, wenn neurologische Auffälligkeiten oder genetisch belastende Krankheitsbilder festgestellt werden. Dazu zählen:
- Ataxie: gestörte Bewegungskoordination,
- Shivering: neuromuskuläre Störung mit Muskelzittern und Steifheit,
- Kehlkopfpfeifen (Larynxparalyse),
- Sommerekzem in ausgeprägter Form,
- Bockhufe, Über- oder Unterbiss,
- Equine rezidivierende Uveitis (periodische Augenentzündung).
WFFS: Gentest auf Gendefekt
Seit 2019 ist der Gentest auf WFFS (Warmblood Fragile Foal Syndrome) verpflichtend. Ein positiver Befund (Trägerstatus) führt nicht automatisch zur Disqualifikation, solange die Anpaarung mit einem ebenfalls betroffenen Tier ausgeschlossen wird. Zuchtverbände fordern jedoch volle Transparenz und erwarten, dass Züchter verantwortungsvoll mit der Information umgehen.
So wird ein Hengst bei der Körung vorgestellt
Wenn ein Hengst alle Zulassungskriterien erfüllt und erfolgreich durch die Vorauswahl gegangen ist, darf er bei der Körveranstaltung selbst antreten. Diese erstreckt sich meist über mehrere Tage und umfasst unterschiedliche Stationen, in denen die Kommission den Hengst im Detail beurteilt. Ziel ist es, ein umfassendes Bild von Exterieur, Gangwerk, Charakter und Talent des Tieres zu gewinnen.
Vorstellung auf dem Pflaster
Der erste Schritt ist das sogenannte „Pflaster“, eine harte, ebene Fläche, auf der der Hengst im Schritt an der Hand vorgestellt wird. Dabei geht es um die Beurteilung:
- der Gliedmaßenstellung und Hufkorrektheit,
- der Körperproportionen und der Gesamterscheinung,
- sowie der Schrittqualität – ein klarer, taktreiner Viertakt ist essenziell.
Die Kommission achtet dabei auch auf die Haltung, das Temperament und den ersten Gesamteindruck des Pferdes.
Dreiecksbahn – Trabbeurteilung
Im Anschluss geht es auf die Dreiecksbahn, wo der Hengst im Trab an der Hand gezeigt wird. Der Trab sollte:
- gleichmäßig im Zweitakt erfolgen,
- aus der Hinterhand geschoben werden,
- eine aktive Schwebephase aufweisen,
- und durch Fleiß, Raumgriff und einen schwingenden Rücken überzeugen.
Ziel ist es, die Bewegungsqualität aus verschiedenen Perspektiven zu bewerten – frontal, seitlich und rückläufig.
Freilaufen in der Halle
Ein zentrales Element der Körung ist das Freilaufen in der Reithalle. Hier wird der Hengst ohne Reiter oder Longenführung beobachtet, meist auf einer Bahn mit freien Ecken. Die Kommission beurteilt dabei:
- den Galopp im freien Bewegungsfluss,
- den Rhythmus (Dreitakt, Schwebephase),
- die Losgelassenheit,
- und das Gleichgewicht.
Ein Hengst, der sich im Galopp „bergauf“ bewegt und dabei taktrein, locker und mit aktiver Hinterhand springt, hinterlässt einen besonders positiven Eindruck.
Freispringen – Höhepunkt bei Springhengsten
Beim Freispringen wird das Talent eines Springpferdes deutlich sichtbar. Die Hengste werden durch eine Sprungreihe geschickt, wobei die Hindernishöhe schrittweise bis auf ca. 1,30 m erhöht wird. Die Beurteilung konzentriert sich auf:
- die Sprungtechnik (Knieaktion, Rückenverwendung, Bascule),
- die Reflexe,
- das Vermögen,
- sowie die Lernfähigkeit (z. B. Reaktion auf Fehler im vorherigen Durchgang).
Beim Freispringen dürfen an den Vorderbeinen weiße Gamaschen verwendet werden – alle anderen Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Longieren bei Dressurhengsten
Dressurbetonte Junghengste werden oft zusätzlich longiert. Hier können die Richter die Anlehnung, die Rückentätigkeit, die Taktreinheit und das allgemeine Bewegungspotenzial unter dem Einfluss der Longe bewerten – eine sinnvolle Ergänzung zum Freilaufen.
Bewertung, Noten und Prädikate – wann gilt ein Hengst als gekört?
Am Ende der mehrtägigen Körveranstaltung fällt die Entscheidung: Wird der Hengst gekört, prämiert oder nicht gekört? Die Bewertung erfolgt durch die Körkommission, die sich aus erfahrenen Zuchtexperten und dem Zuchtleiter des jeweiligen Verbandes zusammensetzt. Die Grundlage der Entscheidung sind alle Eindrücke, die während der Präsentation gesammelt wurden – von der Abstammung über das Exterieur bis hin zum Verhalten und den tierärztlichen Befunden.
Wie wird bewertet?
Die Beurteilung erfolgt in halben Noten, wobei folgende Bewertungskriterien ausschlaggebend sind:
- Typ und Ausdruck
- Exterieur und Korrektheit
- Bewegungsqualität in Schritt, Trab und Galopp
- Verhalten und Präsenz
- Freispringen bzw. Longieren
- Veterinärmedizinische Ergebnisse
Ein Hengst gilt als gekört, wenn:
- seine Gesamtnote mindestens 7,0 beträgt und
- keine Einzelnote unter 5,0 liegt.
Hengste mit einer Gesamtnote von 7,5 oder höher erhalten zusätzlich das Prädikat „prämiert“, was als besondere Auszeichnung gilt.
Siegerhengst und Reservesieger
Aus dem Kreis der gekörten und prämierten Hengste wählt die Kommission zusätzlich den Siegerhengst des Jahrgangs. Dabei spielen neben den Noten auch der Gesamteindruck, die Auftrittssicherheit und das genetische Potenzial eine Rolle. In vielen Fällen wird zudem ein Reservesieger benannt.
Bekanntgabe der Körergebnisse
Die Ergebnisse der Körung werden meist öffentlich im Rahmen eines Schrittrings in der Veranstaltungshalle verkündet. Die Kommission erläutert ihre Entscheidung und nennt die vergebenen Prädikate. Dieser Moment ist sowohl für Aussteller als auch für das Publikum ein Höhepunkt – hier entscheidet sich, ob sich die monatelange Vorbereitung ausgezahlt hat.
Wie geht es für einen gekörten Hengst weiter?
Mit einem positiven Körurteil ist der erste Meilenstein auf dem Weg zum Zuchthengst erreicht. Doch um tatsächlich in das Hengstbuch I eingetragen und zuchtrechtlich anerkannt zu werden, muss der Hengst zusätzlich eine Hengstleistungsprüfung (HLP) erfolgreich absolvieren. Diese Prüfung ist Pflicht in fast allen Zuchtverbänden und dient der objektiven Beurteilung der Rittigkeit, Leistungsbereitschaft und des Charakters unter standardisierten Bedingungen.
Die drei Formen der Hengstleistungsprüfung
Je nach Alter, Disziplin und Entwicklung des Hengstes gibt es drei Prüfungsvarianten:
- 14-tägige Veranlagungsprüfung
– Erste Eignungseinschätzung für junge Hengste
– Beurteilung von Grundgangarten, Verhalten, Interieur - 50-tägige Stationsprüfung
– Umfassende Leistungsprüfung über mehrere Wochen
– Unterbringung und Training in einem anerkannten Prüfungsstall
– Tägliche Bewertung durch qualifizierte Reiter und Richter - Sportprüfung
– Für bereits im Sport eingesetzte Hengste
– Gliedert sich in zwei Teile (Teil I und II)
– Bewertung der sportlichen Entwicklung in der jeweiligen Disziplin (Dressur, Springen, Vielseitigkeit)
Bewertung und Mindestanforderung
Die Gesamtnote der Hengstleistungsprüfung muss bei mindestens 7,8 liegen, um als bestanden zu gelten. Je nach Disziplin gelten zusätzliche Anforderungen an Einzelnoten (z. B. Rittigkeit, Vermögen, Temperament). Erst nach erfolgreichem Abschluss der HLP darf der gekörte Hengst offiziell in der Zucht eingesetzt werden.
Was passiert mit einem nicht gekörten Hengst?
Erhält ein Hengst bei der Körveranstaltung ein negatives Urteil, bedeutet das zunächst, dass er nicht zur Zucht zugelassen ist. Doch das Ende der Körung ist nicht automatisch das Ende aller Perspektiven – es gibt verschiedene Wege, wie ein nicht gekörter Hengst weiterverwendet werden kann.
Nachkörung oder Hofkörung
Einige Zuchtverbände bieten die Möglichkeit einer Nachkörung an. Diese kann frühestens drei Monate nach der Hauptkörung stattfinden und gibt dem Hengst die Chance, sich unter veränderten Bedingungen (z. B. nach gesundheitlicher Stabilisierung oder weiterer Ausbildung) erneut vorzustellen. Alternativ kann eine Hofkörung beantragt werden, bei der die Körkommission direkt zum Stall des Besitzers kommt – allerdings ist diese Option deutlich kostenintensiver.
Kastration und Sportkarriere
Viele Besitzer entscheiden sich nach einem negativen Körurteil für die Kastration ihres Hengstes. Als Wallach kann das Pferd dann in der Regel stressfreier im Sport oder in der Freizeit eingesetzt werden. Besonders bei talentierten, aber zuchtungeeigneten Tieren steht einer erfolgreichen Turnierlaufbahn nichts im Wege.
Internationale Optionen
Da die Körstandards international variieren, kann auch ein Verkauf ins Ausland eine Option sein. Ein Hengst, der in Deutschland nicht gekört wurde, kann in anderen Ländern unter Umständen eine Zuchtzulassung erhalten – abhängig von den jeweiligen Richtlinien der dortigen Zuchtverbände.
Was kostet eine Hengstkörung?
Die Teilnahme an einer Hengstkörung ist mit erheblichen Kosten verbunden – sowohl finanziell als auch organisatorisch. Für Züchter und Hengsthalter stellt die Körung eine Investition in die Zukunft dar, die gut geplant und kalkuliert sein will. Die Gesamtkosten variieren je nach Zuchtverband, Austragungsort und gewähltem Verfahren (z. B. Nachkörung oder Hofkörung).
Übersicht der typischen Kosten
Weitere indirekte Kosten
Neben den offiziellen Gebühren fallen auch indirekte Kosten an, etwa für:
- Transport zur Veranstaltung,
- Unterbringung und Training des Hengstes im Vorfeld,
- professionelle Vorstellung durch Bereiter,
- ggf. Longier- oder Freispringtraining.
Gerade bei vielversprechenden Junghengsten summieren sich die Investitionen schnell auf mehrere Tausend Euro – doch mit einer positiven Körung kann sich diese Investition langfristig durch Zuchteinnahmen und Wertsteigerung des Pferdes auszahlen.
Hengstkörung – der Weg zum Zuchthengst
Die Hengstkörung ist ein zentrales Element der modernen Pferdezucht. Sie entscheidet darüber, ob ein Hengst zur Zucht zugelassen wird und somit in das Hengstbuch I eingetragen werden darf. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Vorauswahl, eine makellose Gesundheit, überzeugendes Exterieur sowie gute Grundgangarten und – je nach Disziplin – Talent im Freispringen oder an der Longe.
Nach der Körung folgt die verpflichtende Hengstleistungsprüfung, bevor ein Hengst offiziell Deckhengst werden darf. Nicht gekörte Hengste können über Nachkörungen, den Sport oder sogar über Zuchteinsätze im Ausland dennoch eine Perspektive erhalten. Die Kosten für eine Körung belaufen sich – je nach Verband – auf mehrere Hundert bis Tausend Euro, stellen jedoch eine Investition in die züchterische Zukunft dar.
Hengstkörung: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Was ist eine Hengstkörung?
Die Hengstkörung ist ein offizielles Verfahren zur Beurteilung von Junghengsten hinsichtlich ihrer Eignung als Zuchthengst. Nur bei positivem Körurteil darf ein Hengst in der Zucht eingesetzt werden.
Welche Voraussetzungen muss ein Hengst erfüllen, um gekört zu werden?
Der Hengst muss mindestens zwei Jahre alt sein, eine erfolgreiche Vorauswahl bestehen und gesundheitlich frei von zuchtausschließenden Mängeln sein. Auch der WFFS-Test und ein vollständiger Impfschutz sind verpflichtend.
Welche gesundheitlichen Gründe führen zum Ausschluss?
Kryptorchismus, OCD-Befunde am Knie, Spat, Ataxie, Shivering, ausgeprägter Über- oder Unterbiss, schwere Röntgenbefunde oder sichtbare Lahmheiten führen zur Nicht-Zulassung zur Hengskörung.
Was passiert nach der Körung?
Gekörte Hengste müssen eine Hengstleistungsprüfung absolvieren. Erst danach dürfen sie offiziell in der Zucht eingesetzt werden.
Kann ein nicht gekörter Hengst trotzdem im Sport laufen?
Ja. Viele nicht gekörte Hengste werden kastriert und starten erfolgreich als Wallache im Sport oder in der Freizeit.
Was kostet eine Hengstkörung?
Die Gesamtkosten belaufen sich – je nach Verband und Aufwand – auf etwa 1.000 € bis 2.500 €, inklusive Vorauswahl, Körung, Röntgen, Mitgliedschaft und möglicher Hofkörung.