Reitabzeichen im Pferdesport

Reitabzeichen im Pferdesport

Reitabzeichen spielen eine zentrale Rolle im Reitsport und dienen als anerkannte Maßstäbe für die fachliche Qualifikation und das Können von Reiterinnen und Reitern. Sie sind nicht nur Ausdruck einer individuellen Leistung, sondern auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur kontinuierlichen Verbesserung und zur Erfüllung persönlicher Ziele im Reitsport. In diesem Artikel werden wir einen detaillierten Einblick in die Welt der Reitabzeichen geben – von ihrer Bedeutung und Geschichte bis hin zu den Anforderungen, Prüfungen und Möglichkeiten zur Vorbereitung.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Reitabzeichen?

Reitabzeichen sind Qualifikationsnachweise im Pferdesport, die deine reiterlichen Fähigkeiten und Kenntnisse über Pferdehaltung und -pflege bescheinigen. Sie dienen als Orientierungshilfe für deinen Ausbildungsstand und sind oft Voraussetzung für die Teilnahme an bestimmten Turnieren oder für die Ausübung weiterführender Berufe im Reitsport. Die Abzeichen werden in verschiedenen Stufen angeboten, beginnend bei Basiskenntnissen bis hin zu fortgeschrittenen Fertigkeiten. Um ein Reitabzeichen zu erwerben, musst Du in der Regel eine theoretische und praktische Prüfung bestehen, die dein Wissen und deine praktischen Reitfähigkeiten evaluiert.

Geschichte und Entwicklung der Reitabzeichen

Die Geschichte und Entwicklung der Reitabzeichen spiegelt die Veränderungen im Reitsport und die Anpassung der Ausbildungsstandards über die Jahre wider. Ursprünglich dienten Reitabzeichen als Nachweis reiterlicher Fähigkeiten vor allem in militärischen Kontexten. Mit der Zeit wurden sie jedoch ein integraler Bestandteil der zivilen Reitausbildung.

In Deutschland wurde das System der Reitabzeichen durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) standardisiert, um eine einheitliche Ausbildung und Bewertung sicherzustellen. Die Abzeichen reichen vom Basispass Pferdekunde bis hin zu spezifischen Leistungsabzeichen, die verschiedene Disziplinen und Reitweisen abdecken.

Die stetige Weiterentwicklung der Reitabzeichen gewährleistet, dass sie aktuelle Sicherheitsstandards, ethische Richtlinien sowie wissenschaftliche Erkenntnisse in Pferdehaltung und -training reflektieren. Sie dienen nicht nur als Bildungsnachweis, sondern auch als Motivationshilfe und Qualitätsmerkmal für Reiter und Ausbilder.

Die Entwicklung der Reitabzeichen erstreckt sich allerdings nicht nur auf die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), sondern auch auf andere Verbände, insbesondere den Internationalen Pferdesportverband (FEI) und den Internationalen Islandpferdeverband (FEIF), sowie nationale Verbände wie den Deutschen Islandpferde Reiter- und Züchterverband (IPZV) und den Deutschen Westernreiter-Verband (EWU).

Der FEI, als Dachverband des internationalen Pferdesports, hat eigene Richtlinien und Anforderungen für Reiter und ihre Qualifikationen festgelegt. Diese umfassen verschiedene Stufen und Kategorien von Abzeichen und Lizenzen, die den Reitern ermöglichen, an internationalen Wettkämpfen teilzunehmen und sich als professionelle Reiter zu etablieren.

Ähnlich dazu hat der FEIF für den Islandpferdesport spezifische Richtlinien und Prüfungen für Reiterinnen und Reiter entwickelt. Diese umfassen ebenfalls verschiedene Stufen von Abzeichen, die das Können und die Erfahrung im Umgang mit Islandpferden widerspiegeln.

Im Bereich des Westernreitsports hat die EWU eigene Programme und Abzeichen entwickelt, die auf den Prinzipien und Techniken des Westernreitens basieren. Diese umfassen verschiedene Disziplinen wie Western Horsemanship, Trail, Reining und Pleasure.

Auch in den Spaten Fahren, Voltigieren, Bodenarbeit, Longieren und der klassisch barocken Reitkunst werden Disziplin spezifische Abzeichen angeboten. 

Die Entwicklung von Reitabzeichen in verschiedenen Verbänden spiegelt die Vielfalt und Spezialisierung im Reitsport wider und bietet Reitern die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in ihren jeweiligen Disziplinen nachzuweisen und weiterzuentwickeln. 

Welche Reitabzeichen der FN gibt es?

In Deutschland werden die Reitabzeichen hauptsächlich durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) vergeben und reichen von Basispass Pferdekunde, über verschiedene Reitabzeichen bis hin zu spezialisierten Abzeichen wie dem Wanderreitabzeichen. Diese Abzeichen sind in verschiedene Leistungsklassen eingeteilt, beginnend mit Reitabzeichen der Klasse 10 für Anfänger bis hin zur Klasse 1 für fortgeschrittene Reiter. Jedes Abzeichen setzt eine erfolgreiche Prüfung voraus, die theoretisches Wissen, praktische Fähigkeiten im Umgang mit dem Pferd und reiterliche Fertigkeiten umfasst. Die höheren Abzeichen erfordern zusätzlich Kenntnisse in Pferdehaltung, -fütterung und -gesundheit sowie in der Trainingslehre.

Reitabzeichen 10

Die Anforderungen und Inhalte des RA 10 sind darauf ausgerichtet, Anfängern und Einsteigern einen ersten Zugang zum Reitsport zu ermöglichen. Als das grundlegendste Reitabzeichen ist das RA 10 für Reiterinnen und Reiter gedacht, die sich noch in den Anfängen ihrer Reitausbildung befinden. Die Prüfung erfolgt in der Regel an der Longe oder am Führzügel, was den Teilnehmern die Möglichkeit bietet, sich auf das Erlernen grundlegender Fähigkeiten zu konzentrieren.

Während der Prüfung zum RA 10 werden die Teilnehmer dazu aufgefordert, grundlegende Reitfertigkeiten zu demonstrieren, einschließlich des Reitens an der Longe im Schritt und Trab sowie des Reitens hintereinander im Schritt und Trab. Optional kann auch eine Geländeritteinheit stattfinden, die die Fähigkeiten der Reiterinnen und Reiter im Außengelände am Führzügel testet.

Des Weiteren umfassen die Prüfungsstationen verschiedene Aspekte der Pferdepflege und des Umgangs mit dem Pferd. Dazu gehören das Putzen des Pferdes mit Striegel und Kardätsche, die Huf- und Schweifpflege sowie das Satteln und Trensen. Zusätzlich werden grundlegende Fertigkeiten in der Bodenarbeit, wie das Ansprechen und Annähern an das Pferd, das Führen und Halten sowie das Anbinden, geprüft.

Die Bewertung der Prüfung erfolgt anhand des Kenntnisstands und der Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie des Grundwissens über Pferde. Zudem wird die Balance und Lockerheit des Reiters während der Übungen bewertet. Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet, ohne detaillierte Noten. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden.

Reitabzeichen 9

Die Anforderungen und Inhalte des RA 9 setzen darauf, dass die Reiter ohne die Unterstützung von Longe oder Führzügel reiten. Die Absolventen müssen ein solides Verständnis für die Pferdepflege besitzen, das Pferd sicher führen können und über Kenntnisse im Bereich des Pferdeverhaltens verfügen.

Teilnehmer der Prüfung zum Reitabzeichen 9 können Reiter jeden Alters sein, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang absolviert haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 können in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch wiederholt werden.

Die erforderlichen Fähigkeiten beim Reiten umfassen das Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp. Optional kann auch eine Geländeritteinheit stattfinden, bei der die Teilnehmer im Außengelände in allen Grundgangarten geprüft werden.

Die Prüfungsstationen beinhalten die Vorbereitung des Pferdes zum Reiten, einschließlich Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen sowie das Einstellen des Bügelmaßes. Des Weiteren werden Kenntnisse über die Grundsätze des Pferdeverhaltens und ethische Grundsätze geprüft. In der Bodenarbeit werden Fähigkeiten wie das Ansprechen und Annähern an das Pferd, das Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt sowie das Anbinden getestet. Zusätzlich werden Führübungen durchgeführt, die die Sicherheit auf der Stallgasse und das Passieren anderer Pferde einschließen.

Die Bewertung der Prüfung erfolgt anhand des Kenntnisstands und der Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie des Grundwissens über Pferde. Zudem wird die Balance und Lockerheit des Reiters während der Übungen bewertet. Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet, ohne detaillierte Noten. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden.

Reitabzeichen 8

Die Anforderungen und Inhalte des RA 8 stellen eine neue Herausforderung dar, da das Reiten im leichten Sitz hinzukommt. Neben der Bodenarbeit, die Übungen im Umgang mit dem Pferd wie das Führen umfasst, zeigen die Teilnehmer ihr Wissen über Pferderassen, Farben, Abzeichen und den Körperbau. Zudem werden Sitzformen, Hufschlagfiguren und die Bahnordnung behandelt.

Teilnehmer der Prüfung zum Reitabzeichen 8 können Reiter jeden Alters sein, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang absolviert haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 können in beliebiger Reihenfolge abgelegt und wiederholt werden.

Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen. In der ersten Teilprüfung, der Dressur, müssen die Teilnehmer die Pferde/Ponys gemäß den Anweisungen des Ausbilders vorstellen, ähnlich wie in der Klasse E. Sie sollten auch ohne Bügel im Schritt reiten, vorzugsweise auf dem Außenplatz. In der zweiten Teilprüfung, der Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln, absolvieren die Teilnehmer eine Geschicklichkeitsaufgabe, die das Reiten im leichten Sitz in verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks beinhaltet. Optional kann auch eine Geländeritteinheit stattfinden, die im Außengelände auf unebenem Boden und im leichten Sitz sowie beim bergauf und bergab Reiten geprüft wird.

Die Stationsprüfungen umfassen das Wissen über Pferderassen, Farben, Abzeichen und den Körperbau (Station 1), Grundkenntnisse über Sitzformen, Hufschlagfiguren und die Bahnordnung (Station 2) sowie weitere Bodenarbeitsübungen wie das Ansprechen und Annähern an das Pferd und das Führen in verschiedenen Situationen (Station 3).

Die Bewertung erfolgt anhand des Kenntnisstands und der Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie des Reitkönnens. Das Ergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“, ohne detaillierte Noten. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden.

Reitabzeichen 7

Die Anforderungen und Inhalte des RA 7 beinhalten das Reiten im leichten Sitz und das Überwinden von Bodenricks. In der Dressur wird eine Aufgabe nach den Anweisungen des Ausbilders geritten. Die Absolventen sind fähig, in einer Abteilung zu reiten, kennen sich mit den Hufschlagfiguren und den verschiedenen Gangarten aus. Zusätzlich verfügen sie über ein Verständnis für die ethischen Grundsätze und sind sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber ihrem vierbeinigen Partner bewusst. Sie wissen auch, wie man Unfälle im Umgang mit dem Pferd vermeidet.

Teilnehmer der Prüfung zum Reitabzeichen 7 können Reiter jeden Alters sein, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 können in beliebiger Reihenfolge abgelegt und wiederholt werden.

Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen. In der ersten Teilprüfung, der Dressur, müssen die Teilnehmer die Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck vorstellen und mindestens im Trab ohne Bügel reiten. In der zweiten Teilprüfung, dem Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks, absolvieren die Teilnehmer Übungen im Außengelände auf unebenem Boden und in verschiedenen Tempi, während sie im leichten Sitz reiten. Optional kann auch eine Geländeritteinheit stattfinden.

Die Stationsprüfungen umfassen das Wissen über die Gangarten, Hufschlagfiguren und das Abteilungsreiten (Station 1), die Sicherheit im Umgang und beim Reiten sowie die ethischen Grundsätze (Station 2) und weitere Bodenarbeitsübungen wie das Ansprechen und Annähern an das Pferd und das Führen in verschiedenen Situationen (Station 3).

Die Bewertung erfolgt anhand des Kenntnisstands und der Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie des Reitkönnens. Das Ergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“, ohne detaillierte Noten. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden.

Reitabzeichen 6

Die Anforderungen und Inhalte des RA 6 beinhalten erste Erfahrungen mit niedrigen Sprüngen sowie das Absolvieren einer Dressuraufgabe angelehnt an die Klasse E. Die Stationsprüfungen testen das Wissen über Pferdehaltung, Fütterung und die Gesundheit von Pferden. Die Kenntnisse in der Bodenarbeit werden durch die Durchführung einer Dreiecksvorführung ergänzt.

Teilnehmer der Prüfung zum Reitabzeichen 6 können Reiter jeden Alters sein, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang absolviert haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 können in beliebiger Reihenfolge abgelegt und wiederholt werden.

Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen. In der ersten Teilprüfung, der Dressur, müssen die Teilnehmer eine Dressuraufgabe vorstellen, die an die Klasse E angelehnt ist, entweder alleine oder zu zweit, und in den drei Grundgangarten ohne Bügel reiten. In der zweiten Teilprüfung, dem Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks, absolvieren die Teilnehmer Übungen, die den Anforderungen eines Geländereiterwettbewerbs ähneln. Optional kann auch eine Geländeritteinheit stattfinden.

Die Stationsprüfungen umfassen das Wissen über Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit (Station 1) sowie verschiedene Aspekte der Bodenarbeit wie das Ansprechen und Annähern an das Pferd, das Führen und Halten in verschiedenen Situationen, das Führen von Hufschlagfiguren und das Rückwärtstreten lassen (Station 2). Zusätzlich beinhaltet diese Station eine Dreiecksvorführung und Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen.

Die Bewertung erfolgt anhand des Kenntnisstands und der Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie des Reitkönnens. Das Ergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“, ohne detaillierte Noten. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden.

Reitabzeichen 5

Für die Teilnahme am Reitabzeichen 5 gibt es keine Altersbeschränkung. Es besteht die Option, das Reitabzeichen 5 in verschiedenen Disziplinen abzulegen, nämlich Dressur, Springen oder Gelände (RA 5 Dressur, RA 5 Springen, RA 5 Gelände). Reiter, die das Reitabzeichen 5 erlangen, erhalten die Jahresturnierlizenz mit der Leistungsklasse 6 und können in den Klassen E und A an Turnieren teilnehmen.

Die Voraussetzungen für das Reitabzeichen 5 umfassen die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, den Besitz des Pferdeführerscheins Umgang/Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 sowie die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Die vorgestellten Pferde müssen mindestens 5 Jahre alt sein und in der Ausbildung so weit fortgeschritten sein, dass sie den Anforderungen der Prüfung genügen.

Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen. In der ersten Teilprüfung, der Dressur, müssen die Teilnehmer eine Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E vorstellen, entweder alleine oder zu zweit, wobei Hilfszügel zugelassen sind und ohne Bügel in allen Gangarten geritten wird. In der zweiten Teilprüfung, dem Springen, wird das Reiten im leichten Sitz überprüft, und es erfolgt ein Stilspringen Klasse E, bei dem der Sitz und die Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck bewertet werden. Optional kann auch eine Geländeritteinheit stattfinden.

Die Stationsprüfungen umfassen ein Prüfungsgespräch über die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en und Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E (Station 1), Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport sowie Kenntnisse des reiterlichen Verhaltens im Gelände, auf der Straße und in Wald und Feld (Station 2), Kenntnisse zur Unfallverhütung (Station 3) und verschiedene Übungen auf der Dreiecksbahn sowie Training mit Stangen und systematische Desensibilisierung (Station 4).

Um das Reitabzeichen 5 zu bestehen, müssen die Bewerber mindestens die Durchschnittsnote 5,5 aus allen Teilprüfungen erreichen, wobei bei den Stationsprüfungen keine Noten vergeben werden. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”. Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Die Teilprüfung Geländereiten hat keine Relevanz für das Bestehen oder Nichtbestehen des RA 5, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

Reitabzeichen 4

Es gibt keine Altersbeschränkung für Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen möchten. Es besteht die Möglichkeit, das Reitabzeichen 4 in verschiedenen Disziplinen abzulegen, nämlich Dressur, Springen oder Gelände (RA 4 Dressur, RA 4 Springen, RA 4 Gelände).

Die Voraussetzungen für das Reitabzeichen 4 umfassen die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, den Besitz des Reitabzeichens 5 sowie die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Die vorgestellten Pferde müssen mindestens 5 Jahre alt sein und in der Ausbildung so weit fortgeschritten sein, dass sie den Anforderungen der Prüfung genügen.

Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen. In der ersten Teilprüfung, der Dressur, müssen die Teilnehmer eine Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft vorstellen, entweder alleine oder zu zweit, wobei Hilfszügel nicht erlaubt sind. In der zweiten Teilprüfung, dem Springen, wird das Reiten im leichten Sitz überprüft, und es erfolgt eine Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen. Optional kann auch eine Geländeritteinheit stattfinden.

Die Stationsprüfungen umfassen ein Prüfungsgespräch über die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en und Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A sowie der Skala der Ausbildung (Station 1), die Fitness des Reiters (Station 2) und die Grundausrüstung eines Reitpferdes (Station 3).

Um das Reitabzeichen 4 zu bestehen, müssen die Bewerber mindestens die Durchschnittsnote 5,5 aus allen Teilprüfungen erreichen, wobei bei den Stationsprüfungen keine Noten vergeben werden. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”. Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Die Teilprüfung Geländereiten hat keine Relevanz für das Bestehen oder Nichtbestehen des RA 4, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

Reitabzeichen 3

Es gibt keine Altersbeschränkung für Reiter, die das Reitabzeichen 3 anstreben. Es besteht die Möglichkeit, das Reitabzeichen 3 in verschiedenen Disziplinen abzulegen, nämlich Dressur, Springen oder Gelände (RA 3 Dressur, RA 3 Springen, RA 3 Gelände).

Die Voraussetzungen für das Reitabzeichen 3 umfassen die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, den Besitz des Reitabzeichens 4 sowie die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Die vorgestellten Pferde müssen mindestens 5 Jahre alt sein und in der Ausbildung so weit fortgeschritten sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen. Bei der disziplinspezifischen Variante des Reitabzeichens 3 müssen die Pferde mindestens 6 Jahre alt sein.

Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen. In der ersten Teilprüfung, der Dressur, müssen die Teilnehmer eine Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft vorstellen, einzeln geritten. In der zweiten Teilprüfung, dem Springen, wird eine Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen durchgeführt. Optional kann auch eine Geländeritteinheit stattfinden.

Die Stationsprüfungen umfassen ein Prüfungsgespräch über die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en und Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L (Station 1), Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport (Station 2) und Trainingslehre (Kondition, Koordination) (Station 3).

Um das Reitabzeichen 3 zu bestehen, müssen die Bewerber mindestens die Durchschnittsnote 5,5 aus allen Teilprüfungen erreichen, wobei bei den Stationsprüfungen keine Noten vergeben werden. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”. Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Die Teilprüfung Geländereiten hat keine Relevanz für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 3, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

Reitabzeichen 2

Es gibt keine Altersbeschränkung für Reiter, die das Reitabzeichen 2 erwerben möchten. Es besteht die Möglichkeit, das Reitabzeichen 2 in verschiedenen Disziplinen abzulegen, nämlich Dressur und Springen (RA 2 Dressur, RA 2 Springen), oder es aufgrund von Turniererfolgen zu erhalten.

Die Voraussetzungen für das Reitabzeichen 2 umfassen die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, den Besitz des Reitabzeichens 3 sowie die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Die vorgestellten Pferde müssen mindestens 5 Jahre alt sein und in der Ausbildung so weit fortgeschritten sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen. Bei der disziplinspezifischen Variante des Reitabzeichens 2 müssen die Pferde mindestens 6 Jahre alt sein.

Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen. In der ersten Teilprüfung, der Dressur, müssen die Teilnehmer eine Dressurreiterprüfung Klasse L auf Kandare gemäß Aufgabenheft vorstellen, einzeln geritten. In der zweiten Teilprüfung, dem Springen, wird eine Stilspringprüfung Klasse L mit Standardanforderungen durchgeführt. Optional kann auch eine Geländeritteinheit stattfinden.

Die Stationsprüfungen umfassen ein Prüfungsgespräch über die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en und Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L (Station 1), das Anlegen der Ausrüstungsgegenstände insbesondere Gebiss/Kandare (Station 2) und Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre (Station 3).

Um das Reitabzeichen 2 zu bestehen, müssen die Bewerber mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreichen. Bei den Stationsprüfungen gibt es keine Noten, das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”. Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.

Alternativ kann das Reitabzeichen 2 aufgrund von Turniererfolgen erworben werden. Dabei werden Turniererfolge (Einzelerfolge) im In- und Ausland (ab dem 1.1.1973) berücksichtigt, wobei im Ausland nur Ergebnisse von internationalen Turnieren anerkannt werden, wenn die Nennung durch die FN gemäß Art. 121 RG erfolgt ist. Verschiedene Erfolgskriterien wie Siege in Dressur- oder Springprüfungen der Klasse L oder M sowie Platzierungen in höheren Klassen werden dabei berücksichtigt.

Reitabzeichen 1

Für diejenigen, die das Reitabzeichen 1 anstreben, gibt es keine Altersbeschränkung. Es besteht die Option, das Reitabzeichen 1 entweder in spezifischen Disziplinen (RA 1 Dressur, RA 1 Springen) abzulegen oder es aufgrund von Turniererfolgen zu erhalten.

Um das Reitabzeichen 1 zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Reitabzeichens 2 sowie die Teilnahme an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang. Die vorgestellten Pferde müssen mindestens 6 Jahre alt sein und in der Ausbildung fortgeschritten genug, um den Prüfungsanforderungen zu genügen. Bei der disziplinspezifischen Variante des Reitabzeichens 1 müssen die Pferde mindestens 7 Jahre alt sein.

Die Prüfung setzt sich aus drei Teilprüfungen zusammen. In der ersten Teilprüfung, der Dressur, wird eine Dressurreiterprüfung Klasse M auf Kandare gemäß dem Aufgabenheft absolviert. Die zweite Teilprüfung besteht aus einer Stilspringprüfung Klasse M* mit Standardanforderungen. Die dritte Teilprüfung umfasst Stationsprüfungen, darunter ein Prüfungsgespräch zu den eigenen praktischen Teilprüfungen und zur Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse M sowie eine Prüfung zur Trainingslehre (Ursache/Wirkung).

Um das Reitabzeichen 1 zu bestehen, müssen die Bewerber mindestens einen Durchschnitt von 6,0 aus allen Teilprüfungen erreichen. Bei den Stationsprüfungen gibt es keine Noten, das Prüfungsergebnis lautet entweder „bestanden” oder „nicht bestanden”. Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.

Alternativ kann das Reitabzeichen 1 aufgrund von Turniererfolgen erworben werden. Dabei werden Turnierergebnisse (Einzelerfolge) im In- und Ausland berücksichtigt, wobei im Ausland nur Ergebnisse von internationalen Turnieren anerkannt werden, wenn die Nennung durch die FN gemäß Art. 121 RG erfolgt ist. Erfolge in verschiedenen Disziplinen wie Dressur oder Springen der Klasse M oder höher werden dabei gewertet.

Goldenes Reitabzeichen

Die Erlangung des Goldenen Reitabzeichens unterscheidet sich von anderen Reitabzeichen, da es nicht durch eine Prüfung, sondern ausschließlich durch sportliche Erfolge erworben werden kann. Die hierfür relevanten Kriterien sind in der Ausbildungsprüfungsordnung (APO) festgelegt.

Um das Goldene Reitabzeichen zu erlangen, sind sportliche Erfolge in den Disziplinen Dressur, Springen oder Vielseitigkeit erforderlich. Im Dressur- und Springreiten müssen jeweils zehn Siege auf S-Niveau erzielt werden, wobei diese auf mindestens fünf verschiedenen Turnierplätzen erfolgen müssen. Die Dressurerfolge umfassen zehn Siege in Dressurprüfungen der Klasse S, darunter mindestens ein Sieg in Prüfungen mit ganzen Pirouetten. Bei Springen erfordert es zehn Siege in Springprüfungen der Klasse S, einschließlich mindestens eines Sieges in S**. Platzierungen auf höherem Niveau können die Anforderungen ergänzen oder ersetzen.

Für Vielseitigkeit gelten spezifische Kriterien wie eine Platzierung in einem CCI5*-L oder bei einem FEI-Championat oder ein Sieg in einem CCI4*-L. Auch Kombinationen aus verschiedenen Disziplinen können zum Goldenen Reitabzeichen führen, zum Beispiel fünf Platzierungen in Dressurprüfungen Klasse M** und fünf Platzierungen in Springprüfungen Klasse M/Kategorie A.

Die Verleihung des Goldenen Reitabzeichens erfolgt auf Antrag nach dem Erreichen der erforderlichen Erfolge im Turniersport. Die Bewerber können den Antrag an den Landesverband oder die Landeskommission richten, nach Prüfung der Erfolge händigt die FN die Urkunde und das Abzeichen aus.

Vorbereitung auf die Prüfungen

Die Vorbereitung auf Prüfungen erfordert eine sorgfältige Planung und Zeitmanagement. Es ist wichtig, dass du frühzeitig mit dem Lernen beginnst und einen Zeitplan erstellst, der alle Prüfungsthemen umfasst. Priorisiere die Themen nach Schwierigkeitsgrad und Verfügbarkeit von Ressourcen. Schaffe eine lernfördernde Umgebung, in der du ungestört arbeiten kannst.

Effektive Lernstrategien beinhalten das Erstellen von Zusammenfassungen, das Anfertigen von Karteikarten und das Durchführen von Selbsttests. Gruppenarbeit kann ebenfalls förderlich sein, da sie den Austausch von Wissen und die Diskussion von Problemen ermöglicht. Häufig werden Vorbereitungslehrgänge an Stallgemeinschaften angeboten, um eine gute Vorbereitung zu bieten. 

Du kannst dich auch bereits vor dem jeweiligen Kurs selbständig vorbereiten. Schau doch gerne mal bei unseren Artikel für Hufschlagfiguren oder Trainingsplan Erstellung vorbei.

Kosten und Anmeldung des Reitabzeichens

Um sich für einen Kurs oder ein Programm anzumelden, ist es wichtig, die damit verbundenen Kosten zu verstehen. Diese setzen sich zusammen aus der Anmeldegebühr, den Kursgebühren und möglichen zusätzlichen Ausgaben, wie Materialkosten oder Prüfungsgebühren. Der Anmeldeprozess selbst umfasst in der Regel das Ausfüllen eines Antragsformulars, das Einreichen erforderlicher Dokumente und das Bezahlen der Anmeldegebühr. Achte darauf, alle Fristen einzuhalten, um deinen Platz zu sichern. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Bestätigung und weitere Informationen zum Kursbeginn.

Tipps für eine erfolgreiche Prüfung

Um eine erfolgreiche Prüfung zu absolvieren, ist eine umfassende Vorbereitung unerlässlich. Beginne frühzeitig mit der Lernphase, um den Stoff gründlich zu durchdringen. Erstelle einen realistischen Lernplan, der genügend Zeit für Wiederholungen und Pausen vorsieht. Nutze verschiedene Lernmethoden wie Karteikarten, Zusammenfassungen und Lerngruppen, um den Lernstoff zu verinnerlichen.

Achte darauf, die Prüfungsformate zu verstehen und gegebenenfalls alte Prüfungen zur Übung heranzuziehen. Sorge für eine ausgewogene Ernährung und genügend Schlaf, da dies die Konzentrationsfähigkeit und das Gedächtnis unterstützt. Unmittelbar vor der Prüfung ist es ratsam, frühzeitig am Prüfungsort zu erscheinen, um zusätzlichen Stress zu vermeiden.

Während der Prüfung ist es wichtig, ruhig zu bleiben und die Aufgaben sorgfältig zu lesen. Zeitmanagement ist entscheidend, um ausreichend Zeit für alle Aufgaben zu haben. Nach der Prüfung ist es sinnvoll, die Erfahrungen zu reflektieren, um für zukünftige Prüfungen zu lernen.

Bedeutung der Reitabzeichen für die Reitkarriere

Reitabzeichen dienen als Nachweis qualifizierter Reitkenntnisse und sind für die Reitkarriere von großer Bedeutung. Sie spiegeln das Niveau der reiterlichen Fähigkeiten wider und sind oft Voraussetzung für die Teilnahme an Turnieren. Mit jedem Abzeichen, das du erwirbst, zeigst du deine Bereitschaft, dich weiterzuentwickeln und neue Herausforderungen anzunehmen. Die Abzeichen sind auch wichtig für die berufliche Laufbahn, beispielsweise wenn du Trainer werden oder eine eigene Reitschule eröffnen möchtest. Das strukturierte Erlernen und die offizielle Anerkennung durch Reitabzeichen tragen zur Sicherheit im Reitsport bei und fördern das Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Pferd.

Autor*in
Sina SchulzeKlinikenMehr VON CMH.TV

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